Einfach mal mit dem Zelt losziehen und dort, wo es gerade schön ist, ein Lager aufschlagen, das wär schon was… und ist nicht so einfach wie man sich das vielleicht vorstellt. Denn in vielen europäischen Ländern ist das Wildcampen untersagt oder unterliegt zumindest einer starken Reglementierung. Und da es in Europa keine einheitliche Regelung gibt, läuft man schnell Gefahr, Ärger mit den örtlichen Ordnungshütern zu bekommen. Aus diesem Grund haben wir hier einmal die erweiterten Nachbarländer Deutschlands ein wenig näher betrachtet und geben euch ein paar Tipps, wie das Wildcampen in den einzelnen Ländern geregelt ist.
Teilweise ist die Rechtslage jedoch sehr undurchsichtig und ohne ein Jurastudium hat man kaum eine Chance, den Überblick zu behalten. Hinzu kommt, dass innerhalb einzelner Länder verschiedene Gemeinden, Kommunen oder Regionen nochmals andere Regelungen haben. So wird im Extremfall das, was klipp und klar erlaubt war, doch auf den Tod verboten und umgekehrt. Unsere Liste hat daher keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit. Wer also keine Lust hat, seine Urlaubskasse mit einem saftigen Bußgeld zu ruinieren oder für eine Nacht eingebunkert zu werden, der sollte sich unbedingt vor der Reise über die genaue Regelung am Urlaubsort informieren.
Campen oder Biwakieren?
Nicht selten ist genau diese Frage der Knackpunkt. Wie die Kollegin Anni in ihrem Artikel zum Wildcampen in Deutschland bereits ausgeführt hat, liegt darin oft ein beträchtlicher Unterschied.
Am Beispiel von Deutschland heißt das, ein Zelt für eine Nacht in Feld, Wald oder Wiese aufzustellen ist in Deutschland (mit Ausnahmen) verboten. Hingegen ein (Not-)Biwak zu errichten, also nur mit Schlafsack, Isomatte und ggf. Tarp zu übernachten, ist in Deutschland nicht ausdrücklich per Gesetz geregelt. Somit bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone, die das Biwakieren weder erlaubt noch verbietet. Aber eben nur das Biwakieren, nicht das Zelten!
Die gelobten Lände: Hier ist Wildcampen erlaubt
Ja und hurra, es gibt sie noch: Länder, in denen das Wildcampen generell erlaubt ist. Doch auch hier ist es, wie es nun mal immer ist: keine Regel ohne Ausnahme. Darum gilt auch für diese Länder der Grundsatz, dass man sich vor der Reise eingehend über die Besonderheiten vor Ort informieren sollte.
Estland, Lettland & Litauen
In den baltischen Staaten ist das Wildcampen erlaubt. Außerhalb von Nationalparks, Naturschutzgebieten und Privatgrundstücken darf hier gezeltet werden. Allerdings gibt es dabei ein paar Verhaltensgrundsätze zu beachten. Lärm ist tabu, da die artenreiche Tierwelt nicht gestört werden soll. Auch muss man generell darauf achten, der Natur keinen Schaden zuzufügen. Und: selbst wenn Wildcampen im gesamten Baltikum grundsätzlich erlaubt ist, kann es zu regionalen oder temporären Einschränkungen kommen. In Nationalparks und Naturschutzgebieten darf nicht gezeltet oder biwakiert werden.
Finnland, Norwegen & Schweden
Skandinavien (minus Dänemark, siehe unten) und Finnland sind wahrscheinlich das Paradies für Wildcamper.
Durch das Jedermannsrecht ist dort das Biwakieren und Zelten erlaubt. Dies gilt in der Regel auch für Privatgrund, jedoch nicht für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Auch sollte man darauf achten, dass man die Zeltstadt nicht in der Nähe von Siedlungen oder einzelnen Häusern aufstellt. Auf Privatgrund ist es z.B. in Norwegen erlaubt, sein Zelt bis zu zwei Tage lang und in gebührendem Abstand von min. 150 m zu bewohnten Häusern aufzustellen. In Naturschutzgebieten und Nationalparks können jedoch auch strengere Regeln gelten.
In allen Gebieten, die unter die Regelung des Jedermannsrechts fallen, ist das Campen für bis zu zwei Nächte erlaubt. Jedoch gilt auch hier, wie überall anders: nix kaputt machen und den Müll wieder mitnehmen. Weitere Informationen gibt es hier:
Finnland: https://visitaland.com/info/allemansratten-naturen/
Norwegen: https://www.visitnorway.de/reiseplanung/reisetipps/jedermannsrecht/
Schottland
In Großbritannien gibt es keine einheitliche Regelung zum Thema Wildcampen. So haben England, Wales und Schottland gänzlich unterschiedliche Gesetze. Richtig erlaubt ist das Wildcampen jedoch nur in Schottland. Dort ist das Verhalten in der freien und wilden Natur durch den Scottish outdoor access code geregelt. Hierbei handelt es sich um eine Art verbindlichen Verhaltenskodex mit allen wichtigen Do’s und Dont’s. Selbstverständlich gibt es auch hier Orte wie Naturschutzgebiete oder Privatgrund, die gesonderten Regelungen unterliegen, außerhalb dieser Gebiete ist das Zelten und Biwakieren jedoch für eine Nacht erlaubt.
Ja, nein, vielleicht: Hier wird das Wildcampen teilweise geduldet
In Ländern wie beispielsweise Deutschland oder Frankreich ist das Wildcampen eigentlich verboten und kann theoretisch mit Strafe geahndet werden. Teilweise gibt es aber Wege, diese Verbote legal (!) zu umgehen.
Dänemark
Auch hier ist das Wildcampen erst einmal verboten. Gerade in touristischen Gebieten muss diesbezüglich mit Kontrollen gerechnet werden, auch Geldstrafen sind möglich. Es gibt aber auch Orte, an denen das Zelten außerhalb eines typischen Campingplatzes problemlos möglich ist. In Dänemark gibt es unzählige Wälder, in denen legal gezeltet werden darf. Wichtig ist dabei jedoch, dass man sich an die dort geltenden Regeln hält. Hier eine kurze Zusammenfassung:
- Nur eine Nacht am gleichen Ort bleiben
- Es dürfen maximal zwei kleine Zelte (bis je max. 3 Personen) am gleichen Ort aufgestellt werden
- Die Zelte müssen außerhalb der Sichtweite von Häusern, Straßen etc. aufgestellt werden.
- Wenn überhaupt, darf offenes Feuer nur an dafür vorgesehenen Feuerstellen gemacht werden.
- Aus Gründen der Waldbrandgefahr sind nur sehr sichere Sturmkocher erlaubt. Zusätzlich können einzelne Gebiete bei hoher Waldbrandgefahr gesperrt werden.
Ebenso verfügt Dänemark über ausgewiesene Naturlagerplätze mit (gelegentlich) fließend Wasser, einer einfachen Toilette oder z.B. auch Feuerstellen. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auch (leider ebenfalls nur auf Dänisch) bei der dänischen Naturschutzbehörde. Hier findet Ihr außerdem einen Link zur Liste/Karte der freigegebenen Waldgebiete.
Belgien & Niederlande
In Belgien und den Niederlanden verhält es sich mit dem Wildcampen ähnlich wie in Dänemark. Auch hier darf nicht einfach irgendwo in der Pampa gezeltet werden und Geldstrafen sind durchaus möglich.
Dennoch gibt es gerade in den Niederlanden, aber auch in Teilen Belgiens eine ganz legale Methode, seine Zeltstadt in freier Natur zu errichten: das Paalkamperen, wörtlich „Pfahlcampen“. Das hat jetzt allerdings recht wenig damit zu tun, dass das Zelt oder Biwak auf einem Pfahl oder dergleichen errichtet werden muss. Es sagt vielmehr etwas über die legalen Zeltplätze an sich aus. Überall, wo nämlich fernab von kommerziellen Campingplätzen gezeltet werden darf, steht diesbezüglich ein Pfahl mit Hinweisschild. Um diesen Pfahl herum darf gezeltet werden, meist in einem Radius von ca. 10 Metern. Darüber hinaus gibt es noch ein paar andere wichtige Regeln, die wir hier verkürzt wiedergeben:
- Der Aufenthalt darf nicht länger als drei Tage bzw. 72 Stunden dauern. In manchen Gebieten ist nur der Aufenthalt für eine Nacht erlaubt.
- Es dürfen maximal drei kleine Zelte gleichzeitig aufgestellt werden.
- Abfälle müssen wieder mitgenommen werden.
- Offenes Feuer ist absolut verboten. Gaskocher sind aber zugelassen.
Bei den genannten Regeln handelt es sich um verallgemeinernde Grundregeln. Welche Bestimmungen jeweils vor Ort gelten, steht auf dem jeweiligen Schild am Pfahl. Hier gibt es außerdem eine Übersichtskarte für Belgien.
Deutschland
Wie bereits erwähnt, ist in Deutschland die Rechtslage sehr unübersichtlich. Wer aber nur biwakiert (also ohne Zelt übernachtet) verstößt hier in der Regel nicht gegen geltendes Recht. Trotzdem sollte man sich vorab über die genaue Regelung im jeweiligen Bundesland informieren. Nähere Informationen liefert hier auch unser Blogbeitrag zum Thema Wildcampen in Deutschland.
Frankreich
In Frankreich gestaltet sich die Lage ähnlich unübersichtlich wie in Deutschland. Grundsätzlich ist hier Wildcampen erst einmal verboten. Gerade in touristischen Ballungszentren und an den Küsten wird diesbezüglich auch stark kontrolliert, hohe Geldbußen sind keine Seltenheit.
Es gibt aber auch Gemeinden, die gewisse Areale zum Wildcampen freigegeben haben. Hinweisschilder mit der Aufschrift „Camping reglementé – s’adresser à la mairie“ weißen darauf hin. Man soll sich also an das Rathaus/Bürgermeisteramt wenden, um weitere Informationen bzgl. Wildcampen zu bekommen. Tut man dies, erhält man in der Regel eine Liste oder einen kleinen Plan mit Informationen, wo man für eine Nacht im erweiterten Stadtgebiet sein Zelt aufstellen darf.
Anders gestaltet sich die Lage in Nationalparks, hier ist das Zelten absolut verboten. Ähnlich wie in Deutschland aber nicht das Biwakieren. Das heißt konkret, dass in der Zeit von 19-9 Uhr das Biwakieren in ausreichender Entfernung zum Ausgang des Nationalparks (mindestens eine Stunde zu Fuß) geduldet wird. Auch gibt es an den Eingängen der Nationalparks in der Regel eine Liste mit Informationen zum Biwakieren.
Österreich
In Österreich ist das Wildcampen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt und kann theoretisch mit extrem hohen Geldstrafen belegt werden. Auch die Konfiszierung des Zeltes wäre theoretisch möglich.
Aus diesem Grund ist es wichtig, die Regeln vor Ort zu kennen. Grundsätzlich gilt dabei: in Waldgebieten darf nie nicht, gar niemals nicht und zu keiner Zeit gezeltet werden. Auch auf Privatgrund ist das Zelten ohne die Zustimmung des Eigentümers untersagt. Gerade im alpinen Ödland oberhalb der Waldgrenze gibt es diesbezüglich aber Ausnahmen. Einige Bundesländer wie beispielsweise das Burgenland erlauben das Zelten für kleine Gruppen bis zu drei Tage, in Bundesländern wie Niederösterreich ist das Aufstellen von Zelten außerhalb ausgewiesener Campingplätze jedoch strikt verboten. Hier noch ein Hinweis: ein ungeplantes Not-Biwak (beispielsweise bei Verletzung oder Schlechtwetter) wird überall geduldet, vorsätzliches Biwakieren kann aber ebenso wie Zelten mit teuren Strafen belegt werden. Eine genaue Übersicht mit Angaben zu wo, wie, was findet Ihr auf der Seite des österreichischen Alpenvereins.
Schweiz
Auch in der Schweiz ist das Wildcampen nicht einheitlich geregelt, sodass von Kanton zu Kanton unterschiedliche Einschränkungen gelten. Für einzelne Gebiete gelten darüber hinaus Betretungsverbote oder verschärfte Naturschutzgesetze, die das Campen automatisch ausschließen. Verallgemeinernd lässt sich aber sagen, dass das Zelten und Biwakieren mit der Höhe des Standorts unproblematischer wird, eine grobe Orientierung ist diesbezüglich nach folgender Faustregel möglich:
- In diesen Naturschutzgebieten ist das Zelten und Biwakieren grundsätzlich verboten: Schweizerischer Nationalpark, Eidgenössische Jagdbanngebiete (Wildschutzgebiete), diverse Naturschutzgebiete, Wildruhezonen (während der Schutzzeit).
- Diese Gebiete sollten gemieden werden: Wälder, Auen und Feuchtgebiete.
- In diesen Gebieten ist besondere Rücksichtnahme geboten: In der Nähe von Berghütten (Absprache mit dem Eigentümer erforderlich), in der Nähe von Klettergebieten (Vogelbrutzeit felsbrütender Vögel beachten).
- Hier ist das Wildcampen unbedenklich: oberhalb der Waldgrenze, alpine Weiden, felsiges Gelände.
Wichtige Informationen zum Wildcampen in der Schweiz sowie zur richtigen Verhaltensweise findet ihr auch auf der Homepage des SAC.
Achtung bei der Platzwahl: Hier ist Wildcampen verboten
Vielerorts in Europa gilt ein grundsätzliches Wildcampingverbot. In manchen Ländern muss man nur an den Küsten sowie in den touristischen Zentren mit Strafen rechnen, andernorts wird strenger kontrolliert. Generell kann hier die Aussage getroffen werden, dass in den meisten Ländern das Zelten etc. außerhalb ausgewiesener Campingplätze nicht erlaubt ist.
Eine Besonderheit stellt dabei Privatgrund dar. Also zum Beispiel die Wiese eines Landwirts. In vielen Ländern darf dort in Absprache mit dem Besitzer gezeltet werden. Kleiner Tipp hierzu: Ein paar Wörter in der Landessprache oder eine gute Flasche Wein als Gastgeschenk können hier wahre Wunder wirken. Sollte der Bauer Selbstvermarkter sein, ist es oft praktisch und hilfreich zugleich ihm ein wenig Milch, Eier, Obst etc. abzukaufen. So taut in vielen Fällen schnell das Eis und man hat obendrein was Leckeres zum Essen erworben.
Hier noch zwei Beispiele, wie mit den Verboten umgegangen wird.
Italien
In Italien ist das Wildcampen sowie das Biwakieren streng verboten und wird mit satten Bußgeldern belegt. Gerade in touristischen Ballungsgebieten sowie an den Küsten wird diesbezüglich auch stark kontrolliert. Wer sich hier mit einem Zelt oder Biwak häuslich niederlässt, muss mit Strafen rechnen, die nicht selten dem Preis eines Hotelzimmers gehobenen Standards entsprechen. Im Hinterland wird es mit dieser Regelung schon lockerer gesehen, was aber nicht heißt, dass es dort nicht auch verboten ist. Wer jedoch auch nur zwei Wörter Italienisch spricht und das Geld für eine gute Flasche Wein übrig hat, sollte einfach mal beim nächsten Landwirt anfragen. Hier hat man nicht selten gute Aussichten auf Erfolg und kann dann legal kampieren.
Polen
Auch hier ist das Wildzelten per Gesetz verboten und kann mit einer Strafe von umgerechnet bis zu 150 € geahndet werden. Gerade in Nationalparks wird dieses Verbot sehr ernst genommen, es finden diesbezüglich auch regelmäßige Kontrollen statt. Außerhalb dieser Gebiete sieht das schon ein wenig anders aus. Hier ist das Wildcampen per Gesetz zwar auch verboten, jedoch zeigt es sich in der Praxis, dass es damit vielerorts nicht zu ernst genommen wird.
Sofern man nur eine Nacht irgendwo in der Wildnis kampieren möchte, sollte es hier kaum zu Problemen kommen. Auch unter Einheimischen ist das Wildcampen weit verbreitet. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich aber auch an den jeweiligen Landbesitzer wenden und um Erlaubnis Fragen. Gerade außerhalb touristischer Ballungsräume zeigen sich die Landwirte zumeist sehr hilfsbereit.
Fazit
Ja, Gott sei’s getrommelt und gepfiffen: Es ist noch möglich loszuziehen und irgendwo in Europas Wildnis zu übernachten. Über das „Irgendwo“ sollte man sich aber vorab eingehend informieren. Teilweise ist die tatsächliche Gesetzeslage sehr undurchsichtig. Dieser Blogbeitrag hat aus diesem Grund auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übrigens: Wie es mit dem freien Stehen mit dem Camper oder Wohnmobil aussieht, erfahrt ihr in einem eigenen Artikel.
Interessant ist aber für uns die Frage: Wie ist Eure Erfahrung mit Wildcamping in Europa? Was habt Ihr vielleicht zu ergänzen? Schreibt doch einfach einmal einen Kommentar…
21 Comments on the Article
Mehr zum Thema ZELTEN - BIWAKIEREN - LAGERN: www.alpenverein.at/portal_wAssets/docs/natur-umwelt/aktuell/4_bergsport-umwelt/Wegefreiheit/ZVR_2013-07-08-231-Wolfgang-Stock.pdf
Moin in die Runde Es gibt eine App, die euch für Dänemark sogenannte "shelter", also einfache Übernachtungs Plätze und die genannten Waldgebiete im Detail anzeigt. Tip top, war damit schon dreimal im Sommer mit dem Rad dort unterwegs! Immer wieder gerne! Die App heißt - surprise!!!- "shelter". Liebe Grüße "into the wild" vom CONy
Wildes campieren in Österreich - soeben von mir recherchiert, ich habe es auch schon auf Wikipedia gestellt: Österreich Campieren hat in Österreich, die Hälfte der Campierenden kommt aus Österreich selbst, in den letzten Jahren (Stand 2014) deutlich zugenommen. Bedeutend ist auch Campen im Zuge von eventuell mehrtägigen Großveranstaltungen wie Konzerten.[1] Wildes Campen ist in Österreich grundsätzlich untersagt; Campen ist nur auf ausgezeichneten Plätzen gestattet. Das gilt insbesondere für sämtliche Waldflächen im Bundesgebiet (inkl. Forststraßen), wo das Übernachten gem. § 33 Forstgesetz ohne Zustimmung des Eigentümers gesetzlich verboten ist. Die Zuständigkeit zum Erlassen der gesetzlichen Regeln liegt bei den Bundesländern, weshalb die Regeln auch innerhalb Österreichs variieren können. Einmaliges Übernachten im Wohnmobil ist auf der Durchreise außerhalb von Campingplätzen im Allgemeinen nicht gestattet, insbesondere nicht in Wien,[2] Tirol und auch nicht in den Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten. Rechtliche Situation in den einzelnen Bundesländern In den 1990er Jahren wurde freies Kampieren zunehmend durch Campier- oder Campingverordnungen der Länder geregelt. Als Faustregel galt um 1993: Bis zu etwa 3 Zelten, 9 Personen, 3 Nächte wird außerhalb eines bewilligten Campingplatzes toleriert, sofern der Grundstückseigentümer zustimmt, das Ortsbild nicht beeinträchtigt und der Anstand nicht verletzt wird. Gemeinden können davon abweichende Regelungen treffen. Heute ist das Übernachten in Zelten, Wohnwägen oder Wohnmobilen außerhalb von Camping-und Stellplätzen fast überall gesetzlich verboten, auch auf Parkplätzen. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass Übernachtungen im Fahrzeug oder Wohnanhänger ohne Ausfahren der Markise oder Aufstellen von Sessen und Tischen nicht zum Campieren zählen, und damit zulässig wären. Oberösterreich In Oberösterreich wurde das Campingrecht durch die Novelle des OÖ. Tourismusgesetzes am 1. Juli 2021 in LGBl.Nr. 62/2021 neu geregelt. Grundsätzlich wurde dabei den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, wildes Campieren in bestimmten Gebieten mit Verordnung gänzlich zu untersagen. Gänzlich untersagt ist das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen ohne Anzeige (Kosten: EUR 70,- pro Anzeige) bei der Behörde in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in einem 500m breiten Streifen rund um sämtliche Seen, in einem 200m breiten Streifen entlang der Ufer von Donau, Inn und Salzach, sowie in einem 50m breiten Streifen entlang der Ufer sonstiger Flüsse und Bäche (§§ 6 ff. Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001). Jedoch ist wildes Campieren in der Regel auch abseits der Verbotsgebiete rechtlich nur unter besonderen Voraussetzungen legal. Zu beachten ist insbesondere, dass auch das Übernachten im Wohnmobil oder Wohnwagen zum Campieren zählt, und zwar auch dann, wenn man keine Markise ausfährt oder Campingstühle aufstellt (§ 70 Abs. 1 OÖ Tourismusgesetz: Gestattet ist nur das kurze Verweilen bis zu 90 Minuten.) Grundsätzlich haben Gäste über 16 Jahren bei der Übernachtung eine Ortstaxe (Kurtaxe) in Höhe von 2 Euro pro Person an die Gemeinde zu entrichten (§ 47 OÖ Tourismusgesetz). Die Abgabenpflicht gilt auch für das Campieren, und zwar gem. § 70 Abs. 1 Z. 2 OÖ Tourismusgesetz auch ausserhalb von Camping- oder Stellplätzen auf allen Flächen, wo das "Campieren" (also Verweilen länger als 90 Minuten) nur toleriert wird. Selbst dann, wenn dort keine Gebühr für die Übernachtung bzw. das Parken eingehoben wird. Abgabenpflichtig ist der Gast selbst (§ 47 Abs. 2 OÖ Tourismusgesetz). Gästen, die ihrer Abgabenpflicht nicht nachkommen, egal ob sie nun auf einem Campingplatz verweilen oder nur auf einer Fläche, wo sie stillschweigend toleriert werden, droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu EUR 3.000,- (§ 83 Abs. 2 OÖ Tourismusgesetz). Strafbar macht sich auch der Besitzer der Grundflächen, auf denen wildes Campieren ohne Einhebung der Ortstaxe und ohne Umsetzung der gesetzlichen Meldepflichten (Pflicht zur Führung eines Gästeverzeichnisses, § 10 Meldegesetz) toleriert wird. Wien In Wien ist gemäß § 1 der Kampierverordnung 1985 wildes Campieren gänzlich untersagt. Zum wilden Campieren zählt jegliches Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen oder Wohnwagen zum Wohnen oder Schlafen. Tirol In Tirol ist gem. § 1 Abs. 1 des Tiroler Campinggesetzes 2001 das Campieren außerhalb von Campingplätzen gänzlich untersagt. Zum Campieren zählt auch das reine Nächtigen. Niederösterreich In Niederösterreich ist gem. § 6 Z. 3 NÖ Naturschutzgesetz 2000 außerhalb von Siedlungsgebieten und Campingplätzen das Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen oder Zelten gänzlich verboten. Kärnten In Kärnten ist gem. § 15 Abs. 1 des Kärntner Naturschutzgesetzes 2000 das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen in der freien Landschaft außerhalb von Campingplätzen verboten. Burgenland Im Burgenland ist es außerhalb des Ortsgebietes bzw. von Campingplätzen verboten, Wohnwagen oder Wohnmobile abzustellen oder zu campieren § 12 Abs. 1 Burgenländisches Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz. Salzburg Im Bundesland Salzburg richtet sich das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen zum Zweck des Aufenthaltes und des Übernachtens (§ 13 Salzburger Campingplatzgesetz) in erster Linie nach den Verordnungen der jeweiligen Gemeinde. Abgesehen vom österreichweiten Verbot des Wildcampierens in Wäldern, sowie dem Verbot des Aufstellens von Wohnwagen und Wohnmobilen in allen Schutzgebieten (zB Egelseen-Naturschutzgebietsverordnung), existiert in Salzburg kein spezielles landesweites Verbot. Es ist daher bei der jeweiligen Gemeinde zu erfragen, ob in bestimmten Gemeindegebieten in Zelten oder Wohnwägen übernachtet werden darf. Verordnungen von Gemeinden sind nicht immer im Internet veröffentlicht. In der Stadt Salzburg ist das Übernachten in Zelten oder Wohnwägen jedenfalls mit Verordnung untersagt Amtsblatt 21/2013 Stadt Salzburg. Steiermark In Teilen der Steiermark ist das Übernachten mit Zelten, Wohnwägen oder Wohnmobilen außerhalb von Wäldern nicht explizit verboten. Das gilt nicht für sämtliche Naturschutzgebiete (ca. 15% des Territoriums), wo die Übernachtung in Zelten oder Wohnwägen gesetzlich verboten ist (zB Naturschutzgebiet Kapfenberg). In Landschaftsschutzgebieten (ca. 45% des gesamten Territoriums) ist das Übernachten maximal für eine Nacht ohne behördliche Bewilligung gestattet (§ 6 Stmk. NSchG). Eine länger als dreitägige Aufstellung von Zelten oder Wohnwägen außerhab von Campingplätzen bedarf jedoch in allen Fällen einer vereinfachten Baubewilligung nach § 20 StmK BauO. Vorarlberg Im Bundesland Vorarlberg existiert außerhalb von Wäldern kein landesweites Verbot des Wildcampierens. Jedoch können die Gemeinden Verordnungen zum Verbot des Wildcampierens erlassen (§ 14 Campingplatzgesetz). Es ist daher bei der jeweiligen Gemeinde zu erfragen, ob in bestimmten Gemeindegebieten in Zelten oder Wohnwägen übernachtet werden darf. Verordnungen von Gemeinden sind nicht immer im Internet veröffentlicht. Zu beachten ist, dass auch in sämtlichen Vorarlberger Europa-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten das Aufstellen von Zelten und Wohnwägen (dazu zählen auch Wohnmobile) gesetzlich verboten ist (zB § 3 Verordnung der Landesregierung über das Naturschutzgebiet Fohramoos in Dornbirn und Schwarzenberg). Ca. 40% der Landesfläche sind als Schutzgebiete ausgewiesen.
Hey, also ich spreche mal über meine Erfahrungen. Ich finde es mega Schade das alles so streng reglementiert wid, und das man nur so schlecht einen Überblick bekommt. Jedoch mache ich mir nicht alt zuviel drauß. Wie suche ich mir einen Platz aus? ich gehe auf google maps/earth, suche nach wäldern die nicht direkt städte oder dörfer angrenzen. gucke das er eine gewisse größe hat(damit man nicht in 5 min), dann suhe ich mir den größten bereich aus wo keine wege sind. suche den mittelpunkt, gehe auf earth um mir den abstand zwischen den jeweiligen wegen ist. bei Laub wäldern sollte ein Abstand von 150 metern aus jeder richtung min sein. in der regel passiert dann auch nicht, mit tarps zu richtung der wege soweit es geht, so kann man wenn es dunkel wird licht abblocken. Abgesehen davon das es für jeden wichtig sein sollte, müll zu entsorgen, eine richtige feuerstelle, und kein frisch holz zu entnehmen sollte alles easy sein. Falls mal ein förster beim rückweg euch mit Ausrüstung sieht, einfach sagen ihr wart wandern, oder wollt nur mal euer gear kurz ausprbieren. wenn es schon klar ist einfach cool mit den reden die sind meistens entspannt drauf
[…] Hotel Europa – Wo ist Wildcampen wie erlaubt? […]
War viel mit Auto und Zelt am „Balkan“ (haupts. Serbien, Bulgarien, Rumänien, Albanien) unterwegs. Übernachtet haben wir halt immer etwas abseits der hardcore touristischen Gebieten & Siedlungen und ... etwas versteckt. War nie ein Problem. Kroatien, Griechenland (zumindest Hauptsaisonen & Küste!)und in Österreich ist es schon etwas haariger. Aber: OffSeason geht das Ganze auch in HR und GR ;) Zumindest meine Erfahrungswerte der letzten Jahre.
Was ist mit Tschechien? Ist es ganz verboten und was würde passieren, falls man erwischt wird- wie hoch sind die Bußgelder?
[…] Wildcampen verboten ist gibt es Alternativen, die ebenfalls ein Freiheitsgefühl vermitteln und sehr nahe an […]
Nach Paragraphen gibt es schon Unterschiede zwischen nächtigen, zelten und dem Grund zur Übernachtung im Fahrzeug. Im Fahrzeug darfst Du nächtigen zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Du darfst aber so im Wohnmobil nicht TV schauen oder gar kochen, denn das ist schon wohnen. Im Freien darfst Du auch im Schlafsack oder unter einer Tarp/Plane nächtigen, mit einem Zelt darfst Du dich aber nicht erwischen lassen, denn da beginnt wildcampen. In jedem Fall solltest Du den Ort ohne Müll und andere Hinterlassenschaften spurlos verlassen, dann steht dort auch beim nächsten Mal kein Verbotsschild. Soweit möglich sollten wir alle einen offiziellen Campingplatz besuchen, da gibt es auch sanitäre Anlagen und ein Wenig Komfort. Hans mit Motorrad und Zelt.
Hallo, liebe Gemeinde. In Rumänien ist das wild Camping fast überall erlaubt, man kann sogar Lagerfeuer machen. Verboten ist es nur in den Naturschutzgebiete. Schöne Grüße
Der ein- oder andere scheint hier "es hat sich niemand beschwert" mit "erlaubt" zu verwechseln... - Nur weil die Gastfreundlichkeit einiger Länder und Kulturen dazu führt dass sich niemand beschwert heißt dass noch lange nicht dass das was der ein oder andere da macht wirklich wohl geheißen wird... - Selbst der Autor scheint ja den Unterschied zwischen schlafen im Zelt und Schlafen im Camper/Bus nicht zu erkennen. Ein wahrer Bergfreund würde da differenzieren können...
Hallo Zusammen In den Niederlanden und Dänemark ist es verboten, im Auto zu schlafen. Dort gilt das Übernachten im PKW, Wohnwagen oder Wohnmobil außerhalb von Campingplätzen als Wildcampen und ist damit nicht erlaubt. Wer dies missachtet, riskiert ein hohes Bußgeld. Ähnlich sieht es in vielen südeuropäischen Ländern aus: In Kroatien, Griechenland und Portugal ist es ebenso verboten, im Auto zu schlafen. In Italien, Frankreich, Österreich und der Schweiz darf man laut Gesetz nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden im Auto schlafen. Man sollte hier etwas vorsichtiger sein solche pauschalen Aussagen zu treffen ohne richtig informiert zu sein. So frei und trotzdem relativ sicher wie in Deutschland, ist man in kaum einem anderen Land! Sonnige Grüsse Iona
Hallo Verena, Hallo Marco Das stimmt leider so nicht ganz- in vielen Südeuropäischen Ländern ist das Schlafen in Autos verboten. Das Jedermannsrecht der Skandinavier, stammt aus einer Zeit als es noch keine Fahrzeuge gab und bezieht sich daher nicht auf Wohnmobile. Und bitte liebe Bullifahrer ohne Toilette an Bord- eure Fahrzeuge fallen vielleicht nicht so auf, eure Hinterlassenschaften aber um so mehr. An vielen traumhaft schönen Plätzen kann man sich keine 2 Meter in den Wald bewegen ohne darüber zu stolpern. Das ist keine Freiheit- das ist ekelhaft und ein Garant dafür das demnächst dort ein Verbotsschild steht. Gerade in Deutschland kann man noch an vielen Stellen kostenlos stehen - bitte sorgt dafür das dies so bleibt! Sonnige Grüsse Iona
Hallo:) Versteht man unter wildcampen eigentlich auch das Reisen mit dem Bulli? Kann man quasi im Auto überall schlafen oder gilt das als wildcampen?:)
Ich bin in drei Wochen von Montenegro durch Kroatien, Slowenien, Österreich und Deutschland getrampt und habe jede Nacht wildcampiert. In Montenegro, Kroatien und Slowenien hatte ich überhaupt keine Probleme, keine Kontrollen oder ähnliches. In Österreich sah das dann anders aus. Dort wurde streng kontrolliert, ich hatte jedoch Glück und konnte mich verstecken. Kleiner Tipp: Sprecht einfach mal Einheimische an, wie sie das in der jeweiligen Region regeln. Fragen kostet nichts, manchmal kommt auch eine Einladung zum Essen dabei rum!
In Russland ist das Wildzelten verboten? Höre ich zum ersten Mal obwohl ich dort aufgewachsen bin. Das interessiert da keinen Menschen, kannst machen was du willst inklusive Feuer, und bist auch sehr schnell und einfach wirklich weit weg von allen anderen, in der echten Natur. Da wird dich keiner finden selbst wenn du das auf einmal selber willst :))
Und wie sieht das ganze z. B. in Norwegen aus wenn man im Bus schläft? Wir wollen einen VW T5 kaufen (also der sieht nicht wie ein Wohnmobil aus) und man erkennt auch nicht dass jemand darin schläft. Sollte es jemand bemerken kann man uns dann 'verscheuchen'?
Nein Nein Nein. In Russland und Weißrussland ist es wildkamping ganz und gar nicht verboten. Alles was nicht eingezäunt ist ist für kamping gut erlaubt. Mann kann auch ohne weiteres angeln nur eine Angeln pro Person.
Hallo Bergfreunde, wie ist das mir frei stehen mit dem WoMo? Albanien duldet es wohl, da es in dem Land kaum Campingplätze gibt. Montenegro und Bosnien-Herzegowina fehlen mir ebenfalls in Eurer, sonst guten Übersicht. Aus Erfahrung kann ich sagen das in Portugal frei stehen kein Problem ist, solange man sich nicht zu sehr häuslich einrichtet und z.B. Wäsche zum trocknen aufhängt (Badesachen ausgenommen). Grüße aus dem Wohnmobil Andreas
Wie sieht es denn in Tschechien, Kroatien, Slowakei, Spanien aus?
Hi, kurze Ergänzung zu Italien, auch hier kann das Biwakieren in manchen Nationalparks (Landesinnere)erlaubt sein, auch mit Zelt. Ich habe damals für eine Wanderung am Gran Sasso recherchiert.